IHK-Initiative erfolgreich: Parkgebühren für Service- und Werkstattfahrzeuge entfallen

Landesregierung erweitert Ausnahmeregelung

Ab sofort können Unternehmen, die Mitglied einer IHK sind, ihre Service- und Werkstattfahrzeuge in der Nähe ihrer Kunden parken, ohne Parkgebühren bezahlen zu müssen. Dies teilt die Niederrheinische Industrie- und Handelskammer Duisburg-Wesel-Kleve mit. Voraussetzung dafür ist eine Ausnahmegenehmigung, die bei den Straßenverkehrsbehörden beantragt werden kann. Bisher konnten nur Handwerksbetriebe von dieser Regelung profitieren.


Auf Initiative der nordrhein-westfälischen IHKs hat das Landesverkehrsministerium diese Ausnahmeregelung nun auch auf IHK-Mitgliedsunternehmen ausgedehnt, die vergleichbare Tätigkeiten wie Handwerker ausführen und dafür schweres oder umfangreiches Material beziehungsweise Werkzeug transportieren müssen. Zudem besteht jetzt auch für Handwerks- und Einzelhandelsgeschäfte, die in Bewohnerparkbereichen ihre Betriebe haben, die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zum Parken im Bewohnerparkbereich am Betriebssitz ausgestellt zu bekommen – auch wenn sie dort keinen Wohnsitz unterhalten und über keinen eigenen Stellplatz verfügen. Außerdem können die Kommunen durch Vereinbarungen untereinander festlegen, die Parkausweise gegenseitig anzuerkennen. Damit eröffnet sich die Möglichkeit, mit einem einzigen Ausweis in ganz Nordrhein-Westfalen kostenfrei zu parken.


„Wir freuen uns, dass die Landesregierung durch die Neuregelung die bisherige Benachteiligung von IHK-Mitgliedsunternehmen beendet. Die Neuregelung ist ein Schritt zur Stärkung des Mittelstandes und findet unsere volle Unterstützung“, so Werner Kühlkamp, Sprecher für Verkehrsfragen der NRW-IHKs. „Gefordert sind nun die Kommunen, Vereinbarungen zur gegenseitigen Anerkennung der Parkausweise zu treffen. Dies wäre auch ein Beitrag zum Bürokratieabbau in NRW.“

 Nähere Informationen hierzu finden Sie in unserem Merkblatt.

(16.05.2007)

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Ihr Ansprechpartner:
Dipl.-Volksw. Werner Kühlkamp-Winkelmann
Leiter der Abteilung
Tel. 0203 2821-278
kuehlkamp@niederrhein.ihk.de