Insolvenzrecht

Chancen für Gläubiger und Schuldner

Eine drohende Insolvenz eines Unternehmen kann sowohl für den Schuldner, als auch die Gläubiger existenzgefährend sein. Deshalb ist es von besonderer Bedeutung sich

1. möglichst frühzeitig der Situation zu stellen und mit den Beteiligten das Gespräch zu suchen, hierzu bieten wir im Rahmen der Krisenberatung Hilfestellung an.

2. Sollte die unternehmerische Krise nicht abgewendet werden können, bietet das Insolvenzrecht in einem geordneten Insolvenzverfahren nicht nur die Möglichkeit der Abwicklung des Unternehmens, sondern insbesondere auch die Chance für eine Sanierung mit der sowohl Gläubiger, als auch Schuldner die Abwicklung vermeiden und so den damit regelmäßig verbundenen Vermögensverlust.

Welche Verfahrensalternativen bestehen und wie ein solches Verfahren abläuft, finden Sie in den Artikeln und Merkblättern zum Download auf der rechten Seite.

Informationen über Unternehmen im Insolvenzverfahren finden Sie unter www.insolvenzbekanntmachungen.de sowie auf der Seite der Justizbehörden in NRW mit Formularen und Merkblättern.

Weitere Informationen erhalten Sie auch in den Internetinformationen der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH, die im Rahmen des vom Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes NRW und der EU finanzierten Projekts "Unternehmenssicherung NRW" folgende Arbeitspapiere herausgegeben hat:

Die 2. Chance - Leitfaden für Restarter

Der Insolvenzplan - Eine häufig verkannte Chance zu Sanierung auch kleiner und mittlerer Krisenunternehmen

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Ihr Ansprechpartner:
Dr. Frank Rieger, LL.M.oec.
Tel. 0203/2821-279
rieger@niederrhein.ihk.de