Wettbewerbsrecht

Fair geht vor - auch im Wirtschaftsleben

Mit dem am 30.12.2008 in Kraft getreten reformierten Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb wurde eine Erweiterung der Wettbewerbshandlung auf die geschäftliche Handlung vorgenommen, so dass nun Verhalten vor, bei und nach Vertragsschluss durch das UWG erfasst wird.

Das UWG enthält viele Regeln für den fairen Wettbewerb, so dass sich manche Frage schon durch den Blick ins Gesetz klären lässt. Trotzdem sollten Sie bei Zweifeln über die Zulässigkeit einer Werbemaßnahme immer kompetente Hilfe zu Rate ziehen - beispielsweise von Ihrer IHK.

Die Gefahr ist trotzdem immer noch groß, dass Unternehmer ungewollt gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen und sich dadurch eine Abmahnung durch einen Konkurrenten oder einen Wettbewerbsverein einhandeln. Vermeiden Sie dieses Risiko, indem Sie Ihre Werbung vorab durch die IHK darauf prüfen lassen, ob sie mit den Regeln des fairen Wettbewerbs vereinbar ist.

Sind Sie abgemahnt worden, müssen Sie schnell reagieren. Die Fristen im Wettbewerbsrecht sind äußerst kurz, da wettbewerbswidrige Werbung innerhalb weniger Tage umsatzsteigernde Wirkung zeigt. Wir beraten Sie, ob der Abmahnende seriös ist oder es sich um einen "Serienabmahner" handelt, der nur Gebühren einstreichen will.

Sind Sie der Meinung, dass Ihre abgemahnte Werbung nicht wettbewerbswidrig ist, muss der Weg zum Gericht nicht zwangsläufig die Folge sein. Die IHK stellt eine ehrenamtliche Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten bereit. Sie ist mit Vertretern der Unternehmerschaft, des Handwerks und der Verbraucher besetzt. So kann unter fachkundiger Moderation der IHK eine gütliche Einigung erzielt werden.

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Ihre Ansprechpartnerin:
Dr. Julia Baumgarten
Tel. 0203/2821-346
baumgarten@niederrhein.ihk.de