Gewerberecht

Eine Fülle von Vorschriften für Unternehmen

Die Ausübung eines Gewerbes ist in Deutschland, wie so vieles, durch Gesetze ausführlich geregelt. Jedes Gewerbe muss bei der örtlichen Gewerbemeldestelle angemeldet werden. Bestimmte Gewerbezweige bedürfen zusätzlich einer behördlichen Genehmigung.

Einige Vorschriften des Gewerberechts richten sich speziell an Einzelhändler und Dienstleister, so die Regeln über Preisangaben oder Ladenschlusszeiten.

Das Gewerberecht enthält außerdem Sonderregelungen, die für einzelne Branchen gelten, wie z.B. Makler und Bauträger, Versteigerer oder Bewachungsunternehmen.

Über die Vorschriften des Gewerberechts, die für Sie gelten, erhalten Sie bei uns nähere Informationen.

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Ihre Ansprechpartnerin:
Dr. Julia Baumgarten
Tel. 0203/2821-346
baumgarten@niederrhein.ihk.de