Handels- und Gesellschaftsrecht

Die Grundlagen des Wirtschaftsrechts

Handelsrecht und Gesellschaftsrecht zählen zu den wichtigsten rechtlichen Grundlagen unseres Wirtschaftslebens. Zahlreiche Unternehmen sind als Einzelkaufleute oder Gesellschaften im Handelsregister eingetragen. Damit gelten für alle ihre Geschäfte die Regeln des Handelsgesetzbuches (HGB). Die meisten Rechte und Pflichten des HGB gelten aber nur für Kaufleute, die im Handelsregister des Amtsgerichts eingetragen sind. Dabei macht das HGB keinen Unterschied zwischen Einzelkaufleuten und Gesellschaften.

Mit der Eintragung im Handelsregister sind eine Reihe von Pflichten und verschärften Haftungsregeln verbunden, über die wir Sie  informieren.

Das HGB regelt auch die Rechte und Pflichten der Handelsvertreter. Konkurrenzschutz, Wettbewerbsverbot oder Ausgleichsansprüche werfen immer wieder Fragen auf. Die IHK kann sowohl Handelsvertretern als auch ihren Auftraggeberm Auskunft über die zu beachtenden Regeln geben.

Gesellschaften aller Rechtsformen, ob GmbH oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Aktiengesellschaft oder GmbH & Co. KG, müssen zahlreiche Vorschriften beachten. Von der Gründung über die Rechte der Gesellschafter bis zur Abwicklung ist vieles durch Gesetze und Gerichtsurteile vorgegeben. Durch sinnvolle Gestaltung von Gesellschaftsverträgen können viele Probleme vermieden werden.

Zu den verschiedenen Bereichen finden sind entsprechende Merkblätter in unseren Unterrubriken. 

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Dr. Julia Baumgarten
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