Bildungsprämie
Weiterbildung wird belohnt



Um die Menschen zum lebenslangen Lernen zu motivieren und zu mobilisieren, hat die Bundesregierung mit der Bildungsprämie ein neues Finanzierungsmodell eingeführt. Die Bildungsprämie soll Anreize schaffen, in die eigene Bildung und Weiterbildung zu investieren. Das Prinzip ist einfach: Wer in seine Bildung investiert, wird dabei über staatliche Zuschüsse und Finanzierungsmöglichkeiten unterstützt.
Das Förderprogramm besteht aus drei Komponenten, die sich an unterschiedliche Zielgruppen wenden:
Komponente 1: Der Prämiengutschein
Der "Prämiengutschein" dient der Mitfinanzierung von individueller beruflicher Weiterbildung. Die Höhe des Gutscheins kann bis zu 500 Euro betragen, wenn mindestens die gleiche Summe als Eigenanteil eingesetzt wird. Voraussetzung für den Erhalt des Gutscheins ist ein Beratungsgespräch bei einer zugelassenen Beratungseinrichtung. Außerdem darf die Höhe des zu versteuernden Jahreseinkommens bei Alleinstehenden 25.600 Euro, bei gemeinsam Veranlagten 51.200 Euro nicht überschreiten. Ein Großteil der Bildungsangebote kann mit diesem vergleichsweise geringen Betrag finanziert werden. Positive nationale wie internationale Erfahrungen verweisen zudem auf wesentliche Mobilisierungseffekte durch derartige Unterstützungsmaßnahmen.
Komponente 2: Die vorzeitige Entnahme aus dem Ansparguthaben
Das Vermögensbildungsgesetz ist um die Möglichkeit ergänzt worden, zum Zwecke der beruflichen Weiterbildung eine Entnahme aus dem Ansparguthaben vor Ende der Bindungsfrist vorzunehmen, ohne dass der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage verloren geht. Auf diese Weise wird zweckgebundene Liquidität für die berufliche Weiterbildung geschaffen.
Komponente 3: Das Weiterbildungsdarlehen
Um alle Menschen unabhängig von der Höhe ihres Einkommens oder Einkommensform bei der Weiterbildungsfinanzierung fördern zu können, wird das Weiterbildungsdarlehen eingeführt. Analog zu den KfW-Studienkrediten soll ein Darlehen zu günstigen Konditionen und ohne individuelle Bonitätsprüfung zur Verfügung gestellt werden, das auch kostenintensivere Maßnahmen abdecken kann. Dies gilt umso mehr, weil es aktuell kein spezielles Angebot zur Weiterbildungsfinanzierung von Seiten privater Finanzdienstleister gibt.
Der "Prämiengutschein" wird seit Dezember 2008 ausgegeben; die Ergänzung des Vermögensbildungsgesetzes ist ab Januar 2009 in Kraft getreten. Das Darlehen wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2009 erhältlich sein. Die drei Komponenten der "Bildungsprämie" sind grundsätzlich auch kumulativ anwendbar und ermöglichen damit eine Vielzahl sinnvoller Einsatzmöglichkeiten.
Die Niederrheinische IHK empfiehlt allen Unternehmen, das neue Förderinstrument aktiv in die Mitarbeiterschaft zu tragen. Es ist für die Unternehmen kostenneutral, stärkt aber deren Leistungsfähigkeit durch Sicherung und Erweiterung der Mitarbeiterqualifikationen.
Die Niederrheinische IHK ist sowohl obligatorische Beratungsstelle für das Förderprogramm als auch ausgebende Stelle des Prämiengutscheins. Darüber hinaus berät die Niederrheinische IHK Unternehmen wie Einzelnachfrager trägerneutral über geeignete Bildungsmaßnahmen.
Weitere Informationen unter www.bildungspraemie.info
Ansprechpartner bei der Niederrheinischen IHK:
Marie-Theres Simon, 0203 2821-208,
Winfried Ballmann, 0203 2821-231


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