Weiterbildungsprüfungen

Die Industrie- und Handelskammern haben den Auftrag, zum Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen Weiterbildungsprüfungen durchzuführen. Diese Prüfungen müssen den besonderen Erfordernissen der beruflichen Erwachsenenbildung entsprechen.

In der Prüfung soll das berufliche Können und die berufliche Leistungsfähigkeit ermittelt werden. Die Prüfung liefert somit den Nachweis, dass der Absolvent in typischen Funktionen und Aufgabenfeldern mit breiter Zuständigkeit und höherer Verantwortlichkeit eingesetzt werden kann.

Weitere Informationen zu Weiterbildungsprüfungen der Niederrheinischen IHK finden Sie auf der rechten Seite.
Gerne stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen auch persönlich für Auskünfte zur Verfügung.

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Ihre Ansprechpartnerin:
Anke Grote
Tel. 0203 2821-297
grote@niederrhein.ihk.de