Dok.-Nr. 1744 | Dokument druckenDokument als PDFDokument empfehlen
Werkzeugmaschinenwerker/-in
Ausbildungsregelung der Niederrheinischen IHK nach § 66 BBiG
Grundsätzlich ist auch für behinderte Menschen eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Bedarfsfall unter Gewährung eines Nachteilsausgleichs, anzustreben.
Nur in begründeten Ausnahmefällen, in denen Art und Schwere/Art oder Schwere der Behinderung, dies nicht erlauben, ist eine Ausbildung nach § 66 BBiG durchzuführen. Für solche Ausnahmefälle kann die IHK entsprechende Ausbildungsregelungen erlassen.
Die Ausbildung zum Werkzeugmaschinenwerker dauert 24 Monate. Sie gliedert sich in eine Grundausbildung und eine Fachausbildung. Grundausbildung und Fachausbildung dauern jeweils 12 Monate.
Inhalt der betrieblichen Ausbildung
Grundausbildung für alle Fachrichtungen:
- Grundfertigkeiten und Grundkenntnisse in der Metallbearbeitung
- Grundfertigkeiten und Grundkenntnisse des maschinellen Spanabhebens
- Grundfertigkeiten und Grundkenntnisse im Schweißen
- Grundfertigkeiten und Grundkenntnisse im Schmieden
Fachausbildung:
Drehen
- Bearbeiten von Maschinen-, Werkzeug- und Apparateteilen aus Stahl, Gußwerkstoffen, Nichteisenmetallen, Preß- und Kunststoffen auf Drehmaschinen;
- Pflegen und Instandhalten der Drehmaschine, Werkzeuge, der Meßzeuge und sonstiger Arbeitsmittel
oder
Fräsen
- Fräsen von Maschinen-, Werkzeug- und Apparateteilen aus verschiedenen Werkstoffen nach Zeichnung und Fertigungsplan auf Fräsmaschinen;
- Pflegen und Instandhalten der Fräsmaschinen, der Werkzeuge, der Meßzeuge und sonstiger Arbeitsmittel
oder
Bohren
- Ausführen von Bohr-, Senk-, Reib- und Gewindeschneidarbeiten nach Zeichnung und Fertigungsplan;
- Pflegen und Instandhalten der Bohrmaschinen, der Werkzeuge, der Meßzeuge und sonstiger Arbeitsmittel
oder
Schleifen
- Ausführung von Schleifarbeiten an gehärteten und ungehärteten Maschinenteilen, Apparateteilen, Werkzeugen und Lehren auf Außenrund-, Innenrund- und Flächenschleifmaschinen;
- Pflegen und Instandhalten der Schleifmaschinen, der Werkzeuge, der Meßzeuge und sonstiger Arbeitsmittel.
Organisation der Ausbildung
Ausbildungsnachweise
Verkürzung/Verlängerung der Ausbildungszeit
Vertragsänderung
Berufsausbildungsvertrag
Ausbildungsvergütung
- Tarifregister NRW
- Hinweise: Wie finde ich den richtigen Tarif?
- Hinweise: Wer ist tarifvertraglich gebunden?
Wer darf bis zu 20% unter der Vorgabe liegen?
Urlaubsanspruch
- Tarifregister NRW
- Merkblatt
Rechte und Pflichten in der Berufsausbildung
Aktuelle News
- ...
Prüfung
Ausbildungsprüfungsordnung
Allgemeine Informationen
- Materialbereitstellung / Prüfungsvorbereitung
- Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
Zwischenprüfung
- In diesem Berufsbild wird keine zwischenprüfung durchgeführt
Abschlussprüfung
- Pruefungstermine Abschlusspruefung ind-techn.pdf
- Pruefungsablauf Werkzeugmaschinenwerker AP.pdf
- Anmeldung zur Abschlussprüfung
- Prüfungsergebnisse online
Berufsschulen unseres IHK-Bezirks
- CJD Berufsbildungswerk Niederrhein
Pestalozzistr. 1
47445 Moers
Postfach 10 16 67
47406 Moers
Telefon: (02841) 14 09-0
E-Mail: cjd.niederrhein@cjd.de
- Theodor-Brauer-Haus
Berufsbildungszentrum Kleve
Briener Strasse 22
47533 Kleve
Tel. 02821-9930
E-Mail: poststelle@tbh-kleve.de
Ihre Ansprechpartner
Ausbildungsberatung
Herr Ralf Klein
Telefon: 0203 2821-295
E-Mail: klein@niederrhein.ihk.de
Ausbildungsverträge
Frau Eliete Dili-Josephs
Telefon: 0203 2821-384
E-Mail: josephs@niederrhein.ihk.de
Prüfungswesen
Frau Jutta Klier
Telefon: 0203 2821-280
Email: klier@niederrhein.ihk.de
