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Transportrecht Aktuell
27.06.2012, 9:00 - 16:30 Uhr
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Niederrheinische Industrie- und Handelskammer Mercatorstr. 22-24, 47051 Duisburg
Teilnahmegebühr: 199,00 €
Leider wird das Transportrecht von vielen Unternehmen weiterhin unterschätzt und somit nicht hinreichend beachtet. Dieses Seminar gibt einen Überblick über die wichtigsten nationalen Gesetze und internationalen Abkommen, Transportdokumente, Transportaufträge und AGB, Gerichtsstandvereinbarungen, OWi-Verfahren und Bußgelder im In– und Ausland. Weiterhin werden aktuelle Problemfelder aus dem Geschäftsalltag erörtert.
Das wird Ihnen vermittelt:
- Wo ist der internationale Gerichtsstand und welches Recht ist anwendbar? Wo kann ich klagen bzw. wo kann ich verklagt werden? Warum ist ein deutscher Gerichtsstand vorteilhaft?
Wenn mit ausländischen Unternehmen Geschäfte getätigt werden oder Geschäfte Auslandsberührung haben, stellt sich insbesondere die Frage: kann ich im Ausland verklagt werden und welches Recht findet Anwendung? Mangelhafte Vertragsklauseln und AGB führen häufig zu deren Unwirksamkeit und somit zu Problemen.
- Sicherstellung & Beschlagnahme des LKW durch die Polizei, das BAG oder die ausländischen Behörden. Täglich werden LKW wegen Verstößen, insbesondere gegen die EU-Sozialvorschriften und die Ladungssicherung von Behörden festgehalten. Hohe Kautionen und Bußgelder sowie Verspätungsschäden gegenüber dem Auftraggeber sind an der Tagesordnung. Häufig wissen die Unternehmen nicht einmal, dass sie beim Versand von Gütern und bei der Beauftragung eines Transportunternehmens, transportrechtliche Vorschriften beachten müssen. Die Probleme sind vielfältig, was ist mit der Ladungssicherung, hat das beauftragte Transportunternehmen eine gültige Lizenz, muss diese bei Beauftragung überprüft werden?
- Der ausführende (Unter-) Frachtführer macht von seinem gesetzlichen Pfandrecht Gebrauch und stellt die Ware solange nicht beim Absender zu, bis er für den gegenständlichen Transport und vielleicht wegen anderer Frachten bezahlt wurde.
Der Absender (häufig Verkäufer) haftet dem Empfänger (Käufer) gegenüber für Verspätungsschäden.
- Forderungsausfälle: Ausstehende Forderungen stellen immer wieder eine Gefahr für den Betrieb dar. Häufig werden solche Forderungen erst dann geltend gemacht, wenn es zu spät ist! Die Gründe dafür liegen häufig darin, dass der Frachtführer die Kosten für die Geltendmachung scheut oder die Geschäftsbeziehung mit den Auftraggebern nicht aufs Spiel setzen will. Auf was muss geachtet werden, um das Ausfallrisiko zu minimieren? Richtige Fakturierung, richtige Mahnung, Kostenerstattung etc.
Abschluss:
IHK-Teilnahmebescheinigung
Zielgruppe:
Frachtführer, Spediteure & sonstige im Versand von Gütern tätige Unternehmen. Fach- oder Führungskräfte aus Einkauf, Versand, Logistik (Disponenten, Verkehrsleiter etc.)
Teilnehmerzahl:
max. 18
Referent:
RA Thomas Betzer
Kenn.-Nr.:
15/112
Termin:
27.06.2012, 9:00 - 16:30 Uhr
Entgelt:
199,00 €
Lehrgangsort:
Niederrheinische Industrie- und Handelskammer
Mercatorstr. 22-24, 47051 Duisburg
Ansprechpartnerin:
Maria Kersten
Telefon: 0203 2821-487
E-Mail: kersten@niederrhein.ihk.de
Die allgemeinen Teilnahmenbedingungen sind hier abrufbar.
Lehrgänge und Seminare können unter bestimmten Voraussetzungen mit Bildungsschecks oder Bildungsprämien gefördert werden. Bitte beachten Sie, dass finanzielle Förderungen vor der Anmeldung beantragt werden müssen!

