Dok.-Nr. 1742 | Dokument druckenDokument als PDFDokument empfehlen
Schweißwerker/-in
Ausbildungsregelung der Niederrheinischen IHK nach § 66 BBiG
Grundsätzlich ist auch für behinderte Menschen eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Bedarfsfall unter Gewährung eines Nachteilsausgleichs, anzustreben.
Nur in begründeten Ausnahmefällen, in denen Art und Schwere/Art oder Schwere der Behinderung, dies nicht erlauben, ist eine Ausbildung nach § 66 BBiG durchzuführen. Für solche Ausnahmefälle kann die IHK entsprechende Ausbildungsregelungen erlassen.
Die Ausbildungsdauer zum Schweißwerker dauert 24 Monate. Sie gliedert sich in eine einheitliche Grundausbildung und eine nach Fachrichtung getrennte Fachausbildung. Grundausbildung und Fachausbildung dauern jeweils 12 Monate.
Inhalt der betrieblichen Ausbildung
Grundausbildung für beide Fachrichtungen
- Grundfertigkeiten und Grundkenntnisse in der Metallbearbeitung
- Grundfertigkeiten und Grundkenntnisse im Schweißen
- Grundfertigkeiten und Grundkenntnisse im Schmieden
- Grundfertigkeiten und Grundkenntnisse in der Teilefertigung und im Zusammenbau
Fachausbildung
Lichtbogenschweißen
- Lichtbogenschweißen von Behältern und dichten Gefäßen, Maschinen- und Apparateteilen sowie Vorrichtungen aus Stahl
- Einführung in das Schutzgasschweißen
- Ausführen von Ausbesserungsschweißarbeiten
- Brennschneiden
- Pflege und Instandhalten der Werkzeuge, Arbeitsgeräte, Maschinen und Einrichtungen oder
Gasschmelzschweißen
- Gasschmelzschweißen von Behältern und dichten Gefäßen, Maschinen- und Apparateteilen sowie Vorrichtungen aus Stahl
- Ausführen von Ausbesserungsschweißarbeiten
- Brennschneiden
- Pflege und Instandhalten der Werkzeuge, Arbeitsgeräte, Maschinen und Einrichtungen
Organisation der Ausbildung
Ausbildungsnachweise
Verkürzung/Verlängerung der Ausbildungszeit
Vertragsänderung
Berufsausbildungsvertrag
Ausbildungsvergütung
- Tarifregister NRW
- Hinweise: Wie finde ich den richtigen Tarif?
- Hinweise: Wer ist tarifvertraglich gebunden?
Wer darf bis zu 20% unter der Vorgabe liegen?
Urlaubsanspruch
- Tarifregister NRW
- Merkblatt
Rechte und Pflichten in der Berufsausbildung
Aktuelle News
- ...
Prüfung
Ausbildungsprüfungsordnung
Allgemeine Informationen
- Materialbereitstellung / Prüfungsvorbereitung
- Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
Zwischenprüfung
- In diesem Berufsbild wird keine Zwischenprüfung durchgeführt.
Abschlussprüfung
- Pruefungstermine Abschlusspruefung ind-techn.pdf
- Pruefungsablauf Schweißwerker AP.pdf
- Anmeldung zur Abschlussprüfung
- Prüfungsergebnisse online
Berufsschulen unseres IHK-Bezirks
- CJD Berufsbildungswerk Niederrhein
Pestalozzistr. 1
47445 Moers
Postfach 10 16 67
47406 Moers
Telefon: (02841) 14 09-0
E-Mail: cjd.niederrhein@cjd.de
- Theodor-Brauer-Haus
Berufsbildungszentrum Kleve
Briener Strasse 22
47533 Kleve
Tel. 02821-9930
E-Mail: poststelle@tbh-kleve.de
Ihre Ansprechpartner
Ausbildungsberatung
Herr Ralf Klein
Telefon: 0203 2821-295
E-Mail: klein@niederrhein.ihk.de
Ausbildungsverträge
Frau Eliete Dili-Josephs
Telefon: 0203 2821-384
E-Mail: josephs@niederrhein.ihk.de
Prüfungswesen
Frau Jutta Klier
Telefon: 0203 2821-280
Email: klier@niederrhein.ihk.de
