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Musikfachhändler/-in
BerufsbezeichnungMusikfachhändler/Musikfachhändlerinn Ausbildungsdauer3 Jahre Die Ausbildung findet an der Lernorten Betrieb und Berufsschule statt ArbeitsgebietMusikfachhändler/innen beraten ihre Kunden fachgerecht über musikspezifische Sortimente wie Musikinstrumente, Musikalien und Tonträger und verkaufen diese. Wenn sie beispielsweise Musik-CDs anbieten, informieren sie über aktuelle Musiktrends. Musikinstrumente führen sie ihren Kunden auch vor. Sie nehmen Reklamationen entgegen, prüfen deren Berechtigung und tauschen fehlerhafte Waren bzw. Fehlkäufe der Kunden um. Bei Bedarf informieren sie ihre Kunden über Urheber- und Verwertungsrechte von Musiktiteln, CDs oder auch Notenmaterial. Sie geben Warenbestellungen auf, bedienen die Verkaufskasse und erstellen Rechnungen. Zudem wirken sie bei der Sortimentsgestaltung mit, wobei sie die Entwicklungen auf dem Musikmarkt berücksichtigen. In Vertrieb und Marketing planen sie Werbe- und verkaufsfördernde Maßnahmen und führen sie durch. Beispielsweise platzieren und präsentieren sie Waren ansprechend im Verkaufsraum des Fachgeschäfts. Berufliche Fähigkeiten
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Organisation der AusbildungAusbildungsnachweise Verkürzung/Verlängerung der Ausbildungszeit Berufsausbildungsvertrag
Rechte und Pflichten in der Berufsausbildung Aktuelle News
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PrüfungAusbildungsprüfungsordnung
Allgemeine Informationen
Zwischenprüfung
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E-Mail: gehrhardt@niederrhein.ihk.de
