Mechatroniker/ Mechatronikerin

Berufsbezeichnung

Mechatroniker/Mechatronikerin
Anerkannt durch Verordnung vom 4. März 1998 (BGBl. I, S. 408)

Ausbildungsdauer

3,5 Jahre.
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Arbeitsgebiet

Mechatroniker/Mechatronikerinnen arbeiten in der Montage und Instandhaltung von komplexen Maschinen, Anlagen und Systemen im Anlagen- und Maschinenbau bzw. bei den Abnehmern und Betreibern dieser mechatronischen Systeme.

Mechatroniker/Mechatronikerinnen üben ihre Tätigkeiten an unterschiedlichen Einsatzorten, vornehmlich auf Montagebaustellen, in Werkstätten oder im Servicebereich unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen selbständig nach Unterlagen und Anweisungen aus. Dabei arbeiten sie häufig im Team. Sie stimmen ihre Arbeit mit vor- und nachgelagerten Bereichen ab.

Mechatroniker/Mechatronikerinnen sind im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften Elektrofachkräfte.

Berufliche Fähigkeiten

Mechatroniker/Mechatronikerinnen

  • planen und steuern Arbeitsabläufe, kontrollieren und beurteilen Arbeitsergebnisse und wenden Qualitätsmanagementsysteme an,
  • bearbeiten mechanische Teile und bauen Baugruppen und Komponenten zu mechatronischen Systemen zusammen,
  • installieren elektrische Baugruppen und Komponenten,
  • messen und prüfen elektrische Größen,
  • installieren und testen Hard- und Softwarekomponenten,
  • bauen elektrische, pneumatische und hydraulische Steuerungen auf und prüfen sie,
  • programmieren mechatronische Systeme,
  • montieren und demontieren Maschinen, Systeme und Anlagen, transportieren und sichern sie,
  • prüfen die Funktionen an mechatronischen Systemen und stellen sie ein,
  • nehmen mechatronische Systeme inbetrieb und bedienen sie,
  • übergeben mechatronische Systeme und weisen Kunden ein,
  • führen die Instandhaltung mechatronischer Systeme durch
    sie arbeiten mit englischsprachigen Unterlagen und kommunizieren auch in englischer Sprache.

Organisation der Ausbildung

Ausbildungsnachweise

 

Verkürzung/Verlängerung der Ausbildungszeit
Vertragsänderung

 

Berufsausbildungsvertrag

 

Ausbildungsvergütung

  • Tarifregister NRW
  • Hinweise: Wie finde ich den richtigen Tarif?
  • Hinweise: Wer ist tarifvertraglich gebunden?
    Wer darf bis zu 20% unter der Vorgabe liegen?
 

Urlaubsanspruch

Ausbildungsordnung

 

Rechte und Pflichten in der Berufsausbildung

 

Aktuelle News

  • Am 01.08.2011 ist eine geänderte Ausbildungsverordnung in Kraft

getreten. Sie gilt für alle Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 01.08.2011

begonnen haben. Damit erhält der Ausbildungsberuf die von den

Betrieben gewünschte Prüfungsstruktur mit gestreckter Prüfung und

Variantenmodell noch zum neuen Ausbildungsjahr. Die geänderte Ver-

ordnung orientiert sich an den Prüfungsanforderungen der 3,5 jährigen

Metall- und Elektroberufe. Im Ausbildungsrahmenplan gibt es hingegen

nur minimale Veränderungen. Weitere Informationen zur Prüfungsdurch-

führung werden rechtzeitig vor dem entsprechenden Prüfungstermin be-

reitgestellt.


Prüfung

Ausbildungsprüfungsordnung

 

Zwischenprüfung

 

Abschlussprüfung


Prüfungsstatistik


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