Kraftfahrzeugfachwerker/-in

Ausbildungsregelung der Niederrheinischen IHK nach § 66 BBiG

Grundsätzlich ist auch für behinderte Menschen eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Bedarfsfall unter Gewährung eines Nachteilsausgleichs, anzustreben.
Nur in begründeten Ausnahmefällen, in denen Art und Schwere/Art oder Schwere der Behinderung, dies nicht erlauben, ist eine Ausbildung nach § 66 BBiG durchzuführen. Für solche Ausnahmefälle kann die IHK entsprechende Ausbildungsregelungen erlassen.


Die Ausbildung dauert 2 Jahre. Nach erfolgreichem Abschluss kann diese Ausbildung auf eine Ausbildung zum Kraftfahrzeugservicemechaniker mit 12 Monaten angerechnet werden. Die Gestaltung der Ausbildung zum Kraftfahrzeugfachwerker orientiert sich an der Ausbildung zum Kraftfahr- zeugservicemechaniker.


Organisation der Ausbildung

Ausbildungsnachweise

Verkürzung/Verlängerung der Ausbildungszeit
Vertragsänderung

Berufsausbildungsvertrag

Ausbildungsvergütung

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  • Hinweise: Wie finde ich den richtigen Tarif?
  • Hinweise: Wer ist tarifvertraglich gebunden?
    Wer darf bis zu 20% unter der Vorgabe liegen?

Urlaubsanspruch

Ausbildungsordnung

Rechte und Pflichten in der Berufsausbildung

Aktuelle News

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Prüfung

Ausbildungsprüfungsordnung

Allgemeine Informationen

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  • In diesem Berufsbild wird keine Zwischenprüfung durchgeführt.

Abschlussprüfung

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