Dok.-Nr. 1745 | Dokument druckenDokument als PDFDokument empfehlen
Kraftfahrzeugfachwerker/-in
Ausbildungsregelung der Niederrheinischen IHK nach § 66 BBiG
Grundsätzlich ist auch für behinderte Menschen eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Bedarfsfall unter Gewährung eines Nachteilsausgleichs, anzustreben.
Nur in begründeten Ausnahmefällen, in denen Art und Schwere/Art oder Schwere der Behinderung, dies nicht erlauben, ist eine Ausbildung nach § 66 BBiG durchzuführen. Für solche Ausnahmefälle kann die IHK entsprechende Ausbildungsregelungen erlassen.
Die Ausbildung dauert 2 Jahre. Nach erfolgreichem Abschluss kann diese Ausbildung auf eine Ausbildung zum Kraftfahrzeugservicemechaniker mit 12 Monaten angerechnet werden. Die Gestaltung der Ausbildung zum Kraftfahrzeugfachwerker orientiert sich an der Ausbildung zum Kraftfahr- zeugservicemechaniker.
Organisation der Ausbildung
Ausbildungsnachweise
Verkürzung/Verlängerung der Ausbildungszeit
Vertragsänderung
Berufsausbildungsvertrag
Ausbildungsvergütung
- Tarifregister NRW
- Hinweise: Wie finde ich den richtigen Tarif?
- Hinweise: Wer ist tarifvertraglich gebunden?
Wer darf bis zu 20% unter der Vorgabe liegen?
Urlaubsanspruch
- Tarifregister NRW
- Merkblatt
Rechte und Pflichten in der Berufsausbildung
Aktuelle News
- ...
Prüfung
Ausbildungsprüfungsordnung
Allgemeine Informationen
- Materialbereitstellung / Prüfungsvorbereitung
- Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
Zwischenprüfung
- In diesem Berufsbild wird keine Zwischenprüfung durchgeführt.
Abschlussprüfung
- Pruefungstermine Abschlusspruefung ind-techn.pdf
- Pruefungsablauf Kraftfahrzeugwerker AP
- Anmeldung zur Abschlussprüfung
- Prüfungsergebnisse online
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