Kaufmann/-frau für audiovisuelle Medien

Berufsbezeichnung

Kaufmann für audiovisuelle Medien/Kauffrau für audiovisuelle Medien
Anerkannt durch Verordnung vom 15. Mai 1998 (BGBl. I, S. 1030)

Ausbildungsdauer

3 Jahre.
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Arbeitsgebiet

Kaufleute für audiovisuelle Medien sind in Medienunternehmen, insbesondere aus den Bereichen Fernsehen, Hörfunk, Film- und Videoproduktion, Musik, Multimedia und Filmtheater tätig. Sie übernehmen kaufmännische Tätigkeiten in Arbeitsgebieten wie Produktionsorganisation, Marketing und Vertrieb oder betriebliche Steuerung und Kontrolle.

Berufliche Fähigkeiten

Kaufleute für audiovisuelle Medien kennen die Produkte und Dienstleistungen sowie die Produktionsformen und Abläufe im eigenen Unternehmen und in der Branche. Im Rahmen der Planung, Herstellung und Vermarktung audiovisueller Medien führen sie unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit ihres Handelns kaufmännische, organisatorische und logistische Aufgaben durch. Sie

  • analysieren und beurteilen Konzepte, Produkte und Dienstleistungen ihres Unternehmens unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, rechtlicher und technischer Gesichtspunkte und beachten künstlerische und gestalterische Aspekte,
  • planen den Einsatz von Personal- und Materialressourcen für die Medienproduktion,
  • prüfen Finanzierungsmöglichkeiten und führen Kalkulationen durch,
  • beraten Kunden über Produkte und Dienstleistungen,
  • führen Verhandlungen mit Anbietern und Kunden,
  • erwerben und verwerten Rechte und Lizenzen,
  • beschaffen Equipment und organisieren dessen Einsatz,
  • beobachten den Markt für Medienprodukte und Dienstleistungen,
  • entwickeln Marketingkonzepte,
  • vermarkten die Produkte und Dienstleistungen ihres Unternehmens,
  • organisieren den Vertrieb der Produkte,
  • werten Kennzahlen und Statistiken zur Erfolgskontrolle aus,
  • nutzen Informations- und Kommunikationssysteme,
  • arbeiten team- und projektorientiert.

Organisation der Ausbildung

Ausbildungsnachweise

Verkürzung/Verlängerung der Ausbildungszeit
Vertragsänderung

Berufsausbildungsvertrag

Ausbildungsvergütung

Urlaubsanspruch

Ausbildungsordnung

Rechte und Pflichten in der Berufsausbildung

Aktuelle News

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Prüfungsstatistik

Prüfung

Ausbildungsprüfungsordnung

Allgemeine Informationen

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Zwischenprüfung

Abschlussprüfung

Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

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Ihre Ansprechpartner

Ausbildungsberatung

Herr Dirk Spinner

Telefon: 0203 2821-207

E-Mail: spinner@niederrhein.ihk.de

Herr Werner Petruschke

Telefon: 0203 2821-307

E-Mail: petruschke@niederrhein.ihk.de

Ausbildungsverträge

Frau Asmira Bilalovic

Telefon: 0203 2821-270

E-Mail: bilalovic@niederrhein.ihk.de

Prüfungswesen

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Telefon: 0203 2821-206

E-Mail: gehrhardt@niederrhein.ihk.de