Kaufmann/-frau für Tourismus und Freizeit

Berufsbezeichnung

Kaufmann für Tourismus und Freizeit /Kauffrau für Tourismus und Freizeit
Anerkannt durch die Verordnung vom 18. März 2005 (BGBl. I S. 794)

Ausbildungsdauer

3 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Arbeitsgebiet

Kaufleute für Tourismus und Freizeit sind in Unternehmen der Tourismus- und Freizeitbranche tätig. Dazu gehören regionale und nationale Tourismus- und Freizeitorganisationen, lokale und regionale Tourismusstellen unterschiedlicher Rechtsform, touristische Branchenverbände, Freizeitbäder, Freizeit- und Ferienparks, Campingplätze, Marinas, Incoming-Unternehmen, touristisch orientierte Verkehrsunternehmen, weitere Einrichtungen und Unternehmen zur Vermarktung touristischer Attraktionen sowie Unternehmen und Organisationen des Gesundheits- und Wellnesstourismus.

Berufliche Fähigkeiten

Kaufleute für Tourismus und Freizeit

  • entwickeln, vermitteln und verkaufen touristische und freizeitwirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen
  • koordinieren regionale und lokale touristische Angebote nach Kundenwünschen
  • informieren zielgruppenspezifisch über touristische Leistungen und Attraktionen, auch in einer Fremdsprache
  • beraten und betreuen Kunden, bieten Serviceleistungen an
  • inszenieren Aktionen und führen Veranstaltungen durch
  • wirken bei der Entwicklung von Marketingmaßnahmen mit und setzen diese um
  • arbeiten mit lokalen und regionalen Partnern zusammen
  • wirken bei der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle mit
  • gewährleisten Servicequalität und beachten Umweltstandards 
  • wenden Informations- und Kommunikationssysteme an
  • wirken bei der Sicherstellung der Funktionsfähigkeit von technischen Anlagen und Einrichtungen mit

Organisation der Ausbildung

Ausbildungsnachweise

Verkürzung/Verlängerung der Ausbildungszeit
Vertragsänderung

Berufsausbildungsvertrag

Ausbildungsvergütung

Urlaubsanspruch

Ausbildungsordnung

Rechte und Pflichten in der Berufsausbildung

Aktuelle News

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Prüfungsstatistik

Prüfung

Ausbildungsprüfungsordnung

Allgemeine Informationen

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Zwischenprüfung

Abschlussprüfung

Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

Berufsschulen unseres IHK-Bezirks

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Ihre Ansprechpartner

Ausbildungsberatung

Herr Dirk Spinner

Telefon: 0203 2821-207

E-Mail: spinner@niederrhein.ihk.de

Herr Werner Petruschke

Telefon: 0203 2821-307

E-Mail: petruschke@niederrhein.ihk.de

Ausbildungsverträge

Frau Asmira Bilalovic

Telefon: 0203 2821-270

E-Mail: bilalovic@niederrhein.ihk.de

Prüfungswesen

Frau Gabriele Gehrhardt

Telefon: 0203 2821-206

E-Mail: gehrhardt@niederrhein.ihk.de