Immobilienkaufmann/-frau

Berufsbezeichnung

Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau
Anerkannt durch Verordnung vom 14. Februar 2006 (BGBl. I S. 398)

Ausbildungsdauer

3 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Arbeitsgebiet

Immobilienkaufleute sind in allen Geschäftsbereichen der Immobilienwirtschaft tätig. Sie arbeiten in Wohnungsunternehmen, bei Bauträgern, Immobilien- und Projektentwicklern, bei Grundstücks-, Ver-mögens- und Wohnungseigentumsverwaltungen, bei Immobilienmaklern oder in Immobilienabteilungen von Banken, Bausparkassen, Versicherungen, Industrie- und Handelsunternehmen.

Berufliche Fähigkeiten

Immobilienkaufleute

  • vermieten und bewirtschaften Immobilien,
  • erwerben, veräußern und vermitteln Immobilien,
  • begründen und verwalten Wohnungs- und Teileigentum,
  • entwickeln immobilienbezogene Dienstleistungen,
  • betreuen Neubau, Modernisierung und Sanierung von Immobilien, 
  • entwickeln unternehmens- und kundenbezogene Finanzierungskonzepte,
  • beraten Kunden,
  • analysieren den Immobilienmarkt und setzen Marketingkonzepte um,
  • organisieren und steuern das technische Gebäudemanagement.


Organisation der Ausbildung


Ausbildungsnachweise


Verkürzung/Verlängerung der Ausbildungszeit / Vertragsänderung


Berufsausbildungsvertrag

Ausbildungsvergütung

Urlaubsanspruch

Ausbildungsordnung


Rechte und Pflichten in der Berufsausbildung


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Prüfung


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