Gefahrgut

Täglich werden Medikamente "just in time" rund um die Welt geflogen, wir heizen unsere Wohnungen mit Gas, Öl oder Kohle, zum Straßenbau benötigen wir "Sprengstoffe" und zum Abbeizen eines alten Schrankes verwenden wir Ätznatron. Wir holen Farbe von einem Farbengeschäft ab - und schon haben wir es zu tun mit dem "Transport gefährlicher Güter".

Gefährliche Güter nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz sind Stoffe und Gegenstände, von denen auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Sachen ausgehen können. Um die Gefahr beim Transport gefährlicher Güter so gering wie möglich zu halten, hat der Gesetzgeber Regeln für den Gefahrguttransport und Qualitätsanforderungen an Führer von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter befördert werden sowie zu bestellende Gefahrgutbeauftragte im Unternehmen, erlassen.

Die Niederrheinische Industrie- und Handelskammern führt regelmäßig Prüfungen für Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte durch und informiert zum Thema Gefahrgut.

Bundesrat stimmt Änderung gefahrgutrechticher Vorschriften zu

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Gefahrgutbeauftragter / Sicherheitsberater