Unterrichtung im Gaststättengewerbe

Wer eine Gaststätte eröffnen bzw. betreiben möchte braucht eine Erlaubnis des örtlichen Ordnungsamtes. Diese Erlaubnis wird nach § 4 Abs. 1 Ziff. 4 Gaststättengesetz nur dann erteilt, wenn der Antragsteller (Wirt) auch über die notwendigen, meist lebensmittelrechtlichen Kenntnisse verfügt. Diese Kenntnisse werden in der Unterrichtung für das Gaststättengewerbe der Niederrheinischen IHK vermittelt. Als Nachweis erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung, die dem Ordnungsamt vorzulegen ist. Absolventen bestimmter Ausbildungsberufe verfügen bereits über die geforderten Kenntnisse und sind von der Unterrichtung freigestellt. Wer die vermittelten lebensmittelrechtlichen Vorschriften befolgt, muss bei Kontrollen durch Überwachungsämter keine Beanstandungen und Bußgelder befürchten. Andernfalls kann eine Missachtung bis zum Entzug der Erlaubnis führen.

Organisatorische Hinweise

Die Anmeldung erfolgt nur mit dem „Antrag auf Gaststättenunterrichtung“, welcher bei den zuständigen Ordnungsämtern im IHK-Bezirk oder am Empfang der IHK zu erhalten ist. Die IHK bestätigt die Anmeldung mit einem Einladungsschreiben. Vor Unterrichtsbeginn ist die Teilnahmegebühr von 50,00 Euro in bar zu bezahlen. Die Unterrichtsbescheinigung wird direkt nach Abschluss der Unterrichtung übergeben. Die einmal erteilte Bescheinigung der IHK gilt bundesweit und unbefristet. Sollte das Original verloren gehen, erhalten Sie auf Anfrage bei der Niederrheinischen IHK in Duisburg eine gebührenpflichtige Zweitschrift (25,50 Euro). Bei Verlust der Bescheinigung nehmen Sie bitte Kontakt mit der IHK auf, bei welcher Sie an der Unterrichtung teilgenommen haben.

Sprachkenntnisse

Für die Teilnahme an der Unterrichtung sind – nach Vorgaben der Ordnungsämter sowie der Dozenten – ausreichende Deutschkenntnisse notwendig. Da es sich bei der Vermittlung der Inhalte um fachliche und nicht allgemeine Themen handelt, müssen Teilnehmer, die nicht über ausreichend gute Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, an einer Einzelunterrichtung teilnehmen. Bei einer Einzelunterrichtung kann ein Dolmetscher von dem Antragsteller selbst gestellt werden – nach vorheriger Absprache und schriftlicher Terminvereinbarung mit der IHK. Die Gebühr hierfür beträgt 240,00 Euro.

Inhalte

Die Unterrichtung findet an einem Vormittag statt und umfasst Themen wie

  • Lebensmittelhygiene
  • Risiko durch Lebensmittel
  • Gefahren durch Mikroorganismen
  • Gesetzliche Grundlagen (HACCP-Konzept)
  • Was sind Zusatzstoffe, Beispiele, Risiken, Kennzeichnung?
  • Rechtsaspekte, Ordnungswidrigkeit, Straftat
  • Mögliche Gefahrenpotentiale
  • Warenkunde

Termine

Auf Anfrage teilen wir Ihnen gerne die nächsten Termine mit.

Ihr Ansprechpartner
Viviane Wamers
Viviane Wamers

Tel. 0203 2821-234

E-Mail: wamers@niederrhein.ihk.de