Dok.-Nr. 1749 | Dokument druckenDokument als PDFDokument empfehlen
Fachpraktiker/-in für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice
Ausbildungsregelung der Niederrheinischen IHK nach § 66 BBiG
Grundsätzlich ist auch für behinderte Menschen eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Bedarfsfall unter Gewährung eines Nachteilsausgleichs, anzustreben.
Nur in begründeten Ausnahmefällen, in denen Art und Schwere/Art oder Schwere der Behinderung, dies nicht erlauben, ist eine Ausbildung nach § 66 BBiG durchzuführen. Für solche Ausnahmefälle kann die IHK entsprechende Ausbildungsregelungen erlassen.
Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre und findet in ausbildungsrechtlich anerkannten Ausbildungsbetrieben und Ausbildungseinrichtungen statt. Die Gestaltung der Ausbildung zum Fachpraktiker für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice orientiert sich an der Ausbildung zur Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice.
Organisation der Ausbildung
Ausbildungsnachweise
Verkürzung/Verlängerung der Ausbildungszeit
Vertragsänderung
Berufsausbildungsvertrag
Ausbildungsvergütung
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- Hinweise: Wer ist tarifvertraglich gebunden?
Wer darf bis zu 20% unter der Vorgabe liegen?
Urlaubsanspruch
- Tarifregister NRW
- Merkblatt
Rechte und Pflichten in der Berufsausbildung
Aktuelle News
- ...
Prüfung
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Allgemeine Informationen
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- Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
Zwischenprüfung
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Abschlussprüfung
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- Pruefungsablauf Fachpraktiker MKUS AP
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