Fachkraft für Veranstaltungstechnik

Berufsbezeichnung

Fachkraft für Veranstaltungstechnik
Anerkannt durch Verordnung vom 24. März 1998 (BGBl. I, S. 621)

Ausbildungsdauer

3 Jahre.
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Arbeitsgebiet

Fachkräfte für Veranstaltungstechnik realisieren technische, organisatorische und gestalterische Dienstleistungen, z.B. bei Bühnen - und open-air-Veranstaltungen, Film- und Fernsehproduktionen, Kongressen, Konzerten, Messen, Produktpräsentationen, Shows, Tagungen, Theateraufführungen.

Berufliche Fähigkeiten

Fachkräfte für Veranstaltungstechnik

  • wenden technische Regelwerke und Normen, Regelungen der Versammlungsstättenverordnung sowie Vorschriften des Datenschutzes, Urheber- und Persönlichkeitsschutzes an
  • beurteilen die Sicherheit und Infrastruktur von Veranstaltungsstätten
  • analysieren Kundenanforderungen, gestalten, konzipieren und kalkulieren Veranstaltungen, stimmen die Konzeption mit dem Kunden ab und beraten Kunden
  • planen und organisieren veranstaltungstechnische Abläufe
  • arbeiten und kommunizieren im Team
  • sichern, transportieren und lagern Geräte und Anlagen der Veranstaltungstechnik
  • prüfen die örtlichen Gegebenheiten, wählen die erforderlichen Geräte und Anlagen aus und stellen diese bereit
    organisieren und prüfen die Energieversorgung
  • bauen Podeste, Gerüste und Traversen auf (Rigging) und montieren Ausstattungsteile
  • bedienen bühnen- und szenentechnische Einrichtungen
  • bauen Beleuchtungs- und Projektionseinrichtungen auf, richten sie ein und bedienen sie
  • bauen Beschallungseinrichtungen auf, richten sie ein und bedienen sie
  • bauen Aufnahme- und Übertragungseinrichtungen für Bild, Ton und Daten auf, richten sie ein und bedienen sie
  • bewerten Spezialeffekten und führen sie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften durch
  • fahren Veranstaltungen.

Organisation der Ausbildung

Ausbildungsnachweise

 

Verkürzung/Verlängerung der Ausbildungszeit
Vertragsänderung

 

Berufsausbildungsvertrag

Ausbildungsvergütung

Urlaubsanspruch

Ausbildungsordnung

 

Rechte und Pflichten in der Berufsausbildung

 

Aktuelle News

  • ...

Prüfung

Ausbildungsprüfungsordnung

 

Zwischenprüfung

 

Abschlussprüfung


Prüfungsstatistik


Berufsschulen

  • Berufskolleg Stadtmitte derStadt Mülheim an der Ruhr

     Kluse 24-42

     45470 Mülheim an der Ruhr

     0208 455-4610


Ihre Ansprechpartner

Ausbildungsberatung

Herr Andreas Skodacek

Telefon: 0203 2821-217

E-Mail: Skodacek@niederrhein.ihk.de

 

Ausbildungsverträge

Frau Asmira Bilalovic

Telefon: 0203 2821-270

E-Mail: bilalovic@niederrhein.ihk.de

 

Prüfungswesen

Frau Sabine Schumann

Telefon: 0203 2821-245

Email: Schumann@niederrhein.ihk.de