Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen

Berufsbezeichnung

Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen
Anerkannt durch die Verordnung vom 22. März 2005 (BGBl. I S. 879)

Ausbildungsdauer

2 Jahre.
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Arbeitsgebiet

Fachkräfte für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen sind in Unternehmen tätig, die den Transport kleinteiliger und zeitkritischer Sendungen und sonstige logistische Dienstleistungen planen, organisieren, steuern, überwachen und abwickeln. Sie arbeiten vor allem in den Bereichen Auftragsannahme, Umschlag und Zustellung.

Berufliche Fähigkeiten

Fachkräfte für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen

  • planen die Auslieferfolge und stellen Sendungen zu,
  • sortieren Sendungen und bereiten sie für den weiteren Versandweg vor,
  • führen Nachbereitungen von Zustellungen durch,
  • nehmen Aufträge und Sendungen an,
  • nehmen Zahlungen entgegen und rechnen sie ab,
  • bearbeiten Sendungsdokumentationen,
  • informieren Kunden über Dienstleistungen des Unternehmens, nehmen Kundenwünsche  entgegen und führen Gespräche situationsgerecht, 
  • wirken bei qualitätssichernden Maßnahmen mit,
  • nutzen Informations- und Kommunikationssysteme.

Organisation der Ausbildung

Ausbildungsnachweise


Verkürzung/Verlängerung der Ausbildungszeit/Vertragsänderung


Berufsausbildungsvertrag

Ausbildungsvergütung

Urlaubsanspruch

Ausbildungsordnung


Rechte und Pflichten in der Berufsausbildung


Aktuelle News

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Prüfung

Ausbildungsprüfungsordnung


Allgemeine Informationen

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Zwischenprüfung


Abschlussprüfung


Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung


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