Einstiegsqualifizierung

Die Einstiegsqualifizierung (EQ) ist ein Beitrag der Wirtschaft zur Integration von Jugendlichen in Ausbildung und Beschäftigung. Sie richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene mit aus individuellen Gründen eingeschränkten Vermittlungsperspektiven.

Die Einstiegsqualifizierung lässt sich als gelenktes Praktikum umschreiben, in dem innerhalb von sechs Monaten bis zu einem Jahr Bestandteile eines anerkannten Ausbildungsberufes in einem Betrieb erlernt werden. Alle ausbildungswilligen und ausbildungsfähigen jungen Menschen sollen ein Angebot erhalten, wenn sie nach den bundesweiten Nachvermittlungsaktionen im Herbst keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Beispiele für Bestandteile von Ausbildungsberufen sind etwa die Qualifizierung „Wirtschaft und Verwaltung – Büroassistenz“, „Handel – Verkaufsvorbereitung“ oder „Bau – Grundlagen der Isoliertechnik“ (weitere Beispiele unter www.pakt-sucht-partner.de).

In Zusammenarbeit mit den Beratern der Industrie- und Handelskammern kann jedoch jeder Betrieb passgenaue Einstiegsqualifizierungen selbst entwickeln. Am Ende erhält der Teilnehmer bei Erfolg ein Zertifikat der Industrie- und Handelskammer, mit dem eine mögliche Anrechnung auf eine spätere Ausbildung erleichtert wird. Im Rahmen des Ausbildungspaktes hat die Wirtschaft ein Angebot von jährlich 25.000 Plätzen für Einstiegsqualifizierungen zugesagt. Die Bundesagentur für Arbeit fördert die Einstiegsqualifizierung mit ihrem EQJ-Programm (Sonderprogramm Einstiegsqualifizierung Jugendlicher).

Neu ist die Möglichkeit einer Einstiegsqualifizierung Plus (EQ Plus). Was heißt das? EQ Plus zielt auf förderungsbedürftige Jugendliche, die ohne Hilfe eine EQ nicht erfolgreich absolvieren können. Diese Jugendlichen sollen während einer EQ besondere Unterstützungsmaßnahmen erhalten. So können z.B. die Arbeitsagenturen speziellen Nachhilfeunterricht finanzieren (ausbildungsbegleitende Hilfen). Oder Sie organisieren im Betrieb speziellen Stützunterricht. 

Die Einstiegsqualifizierung ist im Berufsbildungsgesetz nicht explizit geregelt. Sie fällt unter die „anderen Vertragsverhältnisse“ im Sinne des Paragrafen 26 und ist damit aus rechtlicher Sicht ein Praktikum. Der DIHK hat hierfür ein Muster eines Qualifizierungsvertrags empfohlen, das ebenfalls unter www.pakt-sucht-partner.de zu finden ist.

Quelle: Berufsbildungsgesetz von A-Z, Dr. Bettina Wurster, DIHK (Stand 06.06.2005)

Merkblatt Einstiegsqualifizierung Betriebe.pdf  

Vertragsmuster Einstiegsqualifizierung

FlyerEQ.pdf  

Fragen und Antworten zum EQJ.pdf  

Berufeliste EQJ.pdf

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Reinhard Zimmer
Reinhard Zimmer

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