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Ertragsteuern
Als Steuern auf den Ertrag kommen in Abhängigkeit von der Rechtsform die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer in Betracht.
Einen Überblick über die Steuerarten gibt zum einen die Broschüre der Finanzverwaltung NRW für Existenzgründer, zum anderen eine Publikation des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.
Die einschlägigen Regelungen finden sich
im Einkommensteuergesetz, der ESt-Durchführungsverordnung sowie den ESt-Richtlinien;
im Körperschaftsteuergesetz, der KSt-Durchführungsverordnung sowie den KSt-Richtlinien und
im Gewerbesteuergesetz, der GewSt-Durchführungsverordnung sowie den GewSt-Richtlinien.
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