Einheitliche Ansprechpartner

Seit Anfang 2010 nehmen in Nordrhein-Westfalen die Kreise und kreisfreien Städte zusätzlich die Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners wahr. Dieser soll die erste Anlaufstelle sein, wenn es um Fragen zur Erbringung von Dienstleistungen geht.

In der Praxis bedeutet dies, dass nun alle Verfahren und Formalitäten über ihn abgewickelt werden, die für die Ausübung einer Dienstleistung erforderlich sind. In seiner Funktion als Mittler ermöglicht er so die zentrale Abwicklung aus einer Hand.

Bei der Aufgabenerfüllung beteiligen die Kreise und kreisfreien Städte unter anderem die Industrie- und Handelskammern.

Für den IHK-Bezirk der Niederrheinischen Industrie- und Handelkammer agieren die nachfolgenden Stellen als einheitliche Ansprechpartner:

Ihr Ansprechpartner