Brancheninformation Arbeitsvermittlung

Was ist Arbeitsvermittlung?

Unter Arbeitsvermittlung versteht man eine Tätigkeit, die darauf gerichtet ist, Ausbildungssuchende und Arbeitssuchende mit Arbeitgebern zur Begründung von Arbeitsverhältnissen zusammenzuführen (§ 35 Absatz 1 Satz 2 SGB III)

Voraussetzung für Arbeitsvermittlung:

Jede natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft kann seit dem 27. März 2002 als Vermittler am Markt tätig werden. Voraussetzung ist die Anzeige beim Gewerbeamt (§ 14 Abs. 1 GewO). Ungeklärt ist noch, inwieweit die angekündigten Qualitätsstandards und Gütesiegel Einfluss auf die Nutzung der Vermittlungsgutscheine der Bundesagentur für Arbeit haben werden.