Dok.-Nr. 498 | Dokument druckenDokument als PDFDokument empfehlen
Brancheninformation Arbeitsvermittlung
Was ist Arbeitsvermittlung?
Unter Arbeitsvermittlung versteht man eine Tätigkeit, die darauf gerichtet ist, Ausbildungssuchende und Arbeitssuchende mit Arbeitgebern zur Begründung von Arbeitsverhältnissen zusammenzuführen (§ 35 Absatz 1 Satz 2 SGB III)
Voraussetzung für Arbeitsvermittlung:
Jede natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft kann seit dem 27. März 2002 als Vermittler am Markt tätig werden. Voraussetzung ist die Anzeige beim Gewerbeamt (§ 14 Abs. 1 GewO). Ungeklärt ist noch, inwieweit die angekündigten Qualitätsstandards und Gütesiegel Einfluss auf die Nutzung der Vermittlungsgutscheine der Bundesagentur für Arbeit haben werden.

