Dok.-Nr. 530 | Dokument druckenDokument als PDFDokument empfehlen
Bildungsschecks
Rabatt für Wissensdurstige
50 Prozent Ermäßigung auf berufliche Weiterbildung
Seit dem 13. Januar 2006 gewährt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Beschäftigten kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) einen Zuschuss zu beruflichen Weiterbildungsausgaben durch Bildungsschecks.
Im Rahmen der Beratungen von Unternehmen (betrieblicher Zugang) oder von einzelnen Beschäftigten (individueller Zugang) prüft die IHK die Voraussetzungen zum Erhalt dieser Vergünstigungen, ermittelt geeignete Weiterbildungsmaßnahmen sowie eine Auswahl infrage kommender Weiterbildungsanbieter. Bei von Unternehmen stimulierten Weiterbildungsmaßnahmen verpflichten sich diese, den nicht durch die Förderung des Landes gedeckten Anteil der Weiterbildungskosten zu übernehmen. Die Inhaber von Bildungsschecks legen die erhaltenen Dokumente bei der Anmeldung zur jeweiligen Weiterbildungsmaßnahme beim Weiterbildungsanbieter vor und erhalten daraufhin eine Ermäßigung von 50 Prozent, höchstens jedoch 500 Euro pro Bildungsscheck. Die Bildungsschecks sind personenbezogen und nicht übertragbar.
Ziele des Förderprogramms sind
- die Verbesserung der betrieblichen und überbetrieblichen Beschäftigungsfähigkeit,
- die Flankierung lebensbegleitenden Lernens in einem kontinuierlichen Prozess,
- die Stimulierung betrieblicher und privater Bildungsinvestitionen sowie
- die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mitelständischer Unternehmen (KMU).

