Dok.-Nr. 129 | Dokument druckenDokument als PDFDokument empfehlen
Berufskraftfahrer/-in
BerufsbezeichnungBerufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin Anerkannt durch Verordnung vom 19. April 2001 (BGBl. I S. 642) Ausbildungsdauer3 Jahre Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt. ArbeitsgebietBerufskraftfahrer/Berufskraftfahrerinnen arbeiten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs, der Logistik, der Entsorgung, des Reiseverkehrs oder des öffentlichen Personennahverkehrs. Berufliche FähigkeitenBerufskraftfahrer/Berufskraftfahrerinnen führen ihre Arbeiten selbstständig auf der Grundlage von technischen Unterlagen und Arbeitsaufträgen durch. Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, stimmen sie mit anderen, insbesondere mit ihren Kunden und den vor- und nachgelagerten Bereichen in der Transport und Logistikkette ab, ergreifen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz. Weiterhin ergreifenden sie qualitätssichernde Maßnahmen, dokumentieren ihre Leistungen und führen Abrechnungen durch. Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerinnen:
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Organisation der AusbildungAusbildungsnachweise Verkürzung/Verlängerung der Ausbildungszeit Berufsausbildungsvertrag Rechte und Pflichten in der Berufsausbildung Aktuelle News
PrüfungAusbildungsprüfungsordnung Zwischenprüfung Abschlussprüfung
Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung Berufsschulen
Schwanenkampstraße 53 45127 Essen Tel.: 0201 24511-30 Ihre AnsprechpartnerAusbildungsberatung Andreas Skodacek Telefon: 0203 2821-217 Email: skodacek@niederrhein.ihk.de Ausbildungsverträge Frau Eliete Dili-Josephs Telefon:0203 2821-384 Email: josephs@niederrhein.ihk.de Prüfungswesen Frau Kristina Deller Telefon: 0203 2821-236 Email: deller@niederrhein.ihk.de |
