Berufsausbildungsvertrag

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Das Berufsausbildungsverhältnis wird durch den Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages begründet. Grundlage hierfür bildet das Berufsbildungsgesetz.

Der Ausbildungsvertrag muss unverzüglich, spätestens vor Beginn der Berufsausbildung zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden schriftlich niedergelegt werden. Dabei sind zahlreiche ausbildungs- und arbeitsrechtliche Bestimmungen zu beachten.

Ihr Ansprechpartner
Asmira Demir

Tel. 0203 2821-270

E-Mail: demira@niederrhein.ihk.de

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