Dok.-Nr. 128 | Dokument druckenDokument als PDFDokument empfehlen
Bauzeichner/-in
BerufsbezeichnungBauzeichner/Bauzeichnerin Anerkannt durch die Verordnung vom 12. Juli 2002, (BGBl. I, S. 2622). Ausbildungsdauer3 Jahre Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt. ArbeitsgebietBauzeichner und Bauzeichnerinnen sind im Bereich der Planung und Ausführung von Architektur- und Ingenieurbauwerken sowie im Tief-, Straßen und Landschaftsbau tätig. Sie finden ihren Einsatz in Planungsbüros, Unternehmen und Verwaltungen. Berufliche FähigkeitenBauzeichner und Bauzeichnerinnen führen zeichnerische, rechnerische und organisatorische Tätigkeiten selbständig und in Kooperation mit anderen kundenorientiert aus. Dabei arbeiten sie überwiegend mit rechnergestützten Informations- und Kommunikationssystemen.
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