Dok.-Nr. 125 | Dokument druckenDokument als PDFDokument empfehlen
Baugeräteführer/-in
BerufsbezeichnungBaugeräteführer/Baugeräteführerin Ausbildungsdauer3 Jahre. ArbeitsgebietBaugeräteführer und Baugeräteführerinnen arbeiten mit Baugeräten auf Baustellen im Hoch- und Tiefbau sowie Straßen- und Spezialtiefbau. Berufliche FähigkeitenBaugeräteführer und Baugeräteführerinnen sind in der Lage, die Arbeit in dem jeweiligen Tätigkeitgebiet anhand von technischen Unterlagen und aufgrund von Anweisungen selbständig durchzuführen. Sie berücksichtigen dabei wirtschaftliche und ökologische Belange und bewerten das Arbeitsergebnis auf der Grundlage der Qualitätssicherung. Dabei kommen folgende mit der Berufsausbildung erworbenen Qualifikationen zur Anwendung:
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Organisation der AusbildungAusbildungsnachweise Verkürzung/Verlängerung der Ausbildungszeit Berufsausbildungsvertrag Rechte und Pflichten in der Berufsausbildung Aktuelle News
PrüfungDieser Ausbildungsberuf wird nicht von der Niederrheinischen IHK, sondern von einer anderen Kammer geprüft. Ihr Ansprechpartner für nähere Informationen ist Herr Edgar Lachmann. Berufsschulen
Heegestr. 14 45897 Gelsenkirchen 0209 959760 Ihre AnsprechpartnerAusbildungsberatung Herr Andreas Skodacek Telefon: 0203 2821-217 E-Mail: Skodacek@niederrhein.ihk.de Ausbildungsverträge Frau Eliete Dili-Josephs Telefon: 0203 2821-384 E-Mail: Josephs@niederrhein.ihk.de Prüfungswesen Herr Edgar Lachmann Telefon: 0203 3821-281 Email: Lachmann@niederrhein.ihk.de |
