Ausbildereignungsverordnung

Die Ausbildereignungsverordnung gilt auch nach Inkrafttreten des neuen Berufsbildungsgesetzes fort. Bei Prüfungen nach dem 1. August 2005 wird das neue Berufsbildungsgesetz vorausgesetzt. Bis dahin gilt eine Übergangslösung, nach der neues und altes Recht akzeptiert werden. Zu beachten ist außerdem, dass die Pflicht zum Ablegen der Ausbildereignungsprüfung nach der Ausbildereignungsverordnung für Ausbildungsverhältnisse, die bis 31. Juli 2008 bestehen oder begründet werden, ausgesetzt ist (Paragraf 7 Ausbildereignungsverordnung).

Quelle: Berufsbildungsgesetz von A-Z, Dr. Bettina Wurster, DIHK (Stand 06.06.2005)

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