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Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
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Der Arbeitgeber ist für den Arbeitsschutz im Betrieb verantwortlich.
Diese Aussage beinhaltet eine Menge Pflichten für den Arbeitgeber:
Er muss u. a. Arbeitsstätten, Maschinen, Geräte, Anlagen usw. so einrichten und unterhalten sowie den gesamten Betrieb so organisieren, dass Arbeitnehmer gegen Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt sind.
Er muss Maßnahmen durchführen, die Unfälle bei der Arbeit und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhüten und zu einer ‘humanverträglichen‘ Gestaltung der Arbeit führen.
Dazu verpflichten die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere das Arbeitsschutzgesetz, und Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger.
Zu dem Thema "Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit" finden Sie das entsprechende Merkblatt im Downloadbereich.
Ihr Ansprechpartner
![]() | Ass. |
Tel. 0203 2821-239, 0281 22048
E-Mail: pieper@niederrhein.ihk.de



