Änderungsschneider/-in

Berufsbezeichnung

Änderungsschneider / Änderungsschneiderin
Anerkannt durch die Verordnung vom 9. Mai 2005 (BGBl. I S. 1292)

Ausbildungsdauer

2 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Arbeitsgebiet

Änderungsschneider / Änderungsschneiderinnen arbeiten in Änderungsateliers oder in den Konfektionsabteilungen von Mode- und Kaufhäusern.

Berufliche Fähigkeiten

Änderungsschneider / Änderungsschneiderinnen

  • ändern, modernisieren und reparieren Kleidungsstücke und Heimtextilien,
  • nehmen Änderungsaufträge an und beraten die Kunden über Änderungsmöglichkeiten und Kosten,
  • planen die Arbeitsschritte zur Änderung von Kleidungsstücken und Heimtextilien, 
  • führen Eingangskontrollen durch und disponieren die Materialien,
  • handhaben Arbeitsgeräte, Maschinen und Einrichtungen,
  • bereiten Klein- und Großstücke sowie Hilfsstoffe für Änderungen vor,
  • führen Bügelarbeiten aus,
  • führen Nährarbeitsgänge mit Maschine und von Hand aus,
  • dokumentieren Auftrags- und Änderungsdaten,
  • berücksichtigen die Sicherheit und den Gesundheitschutz bei der Arbeit, den Umweltschutz sowie die Wirtschaftlichkeit, 
  • führen qualitätssichernde Maßnahmen durch.

Organisation der Ausbildung

Ausbildungsnachweise

 

Verkürzung/Verlängerung der Ausbildungszeit
Vertragsänderung

 

Berufsausbildungsvertrag

 

Ausbildungsvergütung

Urlaubsanspruch T

Ausbildungsordnung

 

Rechte und Pflichten in der Berufsausbildung

 

Aktuelle News

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Prüfung

Dieser Ausbildungsberuf wird nicht von der Niederrheinischen IHK,

sondern von einer anderen Kammer geprüft. Ihr Ansprechpartner

für nähere Informationen ist Herr Edgar Lachmann.

 

Berufsschulen unseres IHK-Bezirks

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Ihre Ansprechpartner

Ausbildungsberatung

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Ausbildungsverträge

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Prüfungswesen

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Email: Lachmann@niederrhein.ihk.de