Dok.-Nr. 481 | Dokument druckenDokument als PDFDokument empfehlen
2. Voraussetzungen und Rechtsform
Die Erfolgsaussichten Ihres Gründungsvorhabens können Sie erheblich steigern, wenn Sie nicht nur über "Persönlichkeits"-Voraussetzungen, sondern auch über fachliche, kaufmännische und Branchen-Kenntnisse und Erfahrungen verfügen und die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Gewerberechtliche Voraussetzungen
Die gewerbliche Tätigkeit ist bei dem für den Betriebssitz zuständigen Bezirks- bzw. Gemeindeamt anzumelden. Nur einige wenige Gewerbezweige sind erlaubnis- bzw. genehmigungspflichtig, wie z.B. das Gaststätten- und Verkehrs-Gewerbe, sowie insbes. Handwerksbetriebe.
Rechtsform und Firmenname
Bei der Rechtsformwahl sind persönliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Kriterien abzuwägen. Nähere Informationen finden Sie unter "Recht" [Handels- + Gesellschaftsrecht] und [Handelsregister].
Anders als bei einer im Handelsregister eingetragenen Firma dürfen Gewerbetreibende (bzw.GbR's) keinen Firmennamen wählen und für Ihre Rechtsgeschäfte nur die persönlichen Vor- und Zu-Namen benutzen. IHK-Ansprechpartner bei "Firmierungsabsprachen" und Handelsregister- (aber auch Handwerksabgrenzungs-)Fragen ist Peter Hüsgen: (0203) 28 21 - 233. Weitere Informationen: siehe Download-Merkblatt "Gründungsinformationen".

